Glossar Europasprech E

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Ehrenamtliches Engagement (von Jugendlichen)/(Youth) Volunteering

Dieser Begriff beschreibt die gesamte Bandbreite ehrenamtlicher — oder wie es auf Europasprech auch heißt — freiwilliger Tätigkeiten von der Leitung einer Jugendgruppe über ein Vorstandsamt bis zum Mitmachen bei einem sozialen Projekt. Im Rahmen ihres Ansatzes einer >> active citizenship fördert die Europäische Union ehrenamtliches Engagement überwiegend mit warmen Worten, teilweise aber auch mit finanzieller Unterstützung für Nichtregierungsorganisationen. Einen eigenen Bereich bildet der >> Europäische Freiwilligendienst.

 

Einheitliche Europäische Akte (EEA)/Single European Act

Während die Römischen Verträge das Gründungspapier der EU (damals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), später Europäische Gemeinschaft (EG)) sind, stellt die EEA die erste große inhaltliche Erweiterung — und damit u.a. die Grundlage für den europäischen >> Binnenmarkt dar. Gleichzeitig wurde die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt, ein Prozess, der bis heute nicht abgeschlossen ist. Weitere Meilensteine waren dann der >> Maastrichter Vertrag (1993) sowie der >> Amsterdamer Vertrag (1999). Die EEA wurde am 17.02.1986 unterzeichnet und trat am 01.07.1987 in Kraft.

 
Einstimmigkeit/unanimity

Viele Entscheidungen im Rat der Europäischen Union sind nach wie vor an die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedsstaaten gebunden. Zwar geht dieser Anteil zurück, zumal er bei 27 Mitgliedsstaaten dazu führt, dass einzelne Abweichler einen hohen politischen Preis für eine Zustimmung verlangen könnten. Dennoch sind vor allem Vorhaben in Bereichen, in denen die EU keine eigene definierte Zuständigkeit hat, weiterhin an die Einstimmigkeit von Entscheidungen gebunden — ebenso wie die Aufnahme neuer Mitglieder, ein neuer EU-Vertrag oder die meisten Entscheidungen im Bereich der Justiz- und Innenpolitik. Der >> Vertrag von Lissabon sieht in einer größeren Anzahl von Bereichen Entscheidungen mit >> qualifizierter Mehrheit und damit den Verzicht auf die Einstimmigkeit vor — angesichts von 27 EU-Mitgliedsstaaten eine nachvollziehbare Erleichterung für alle, die in Europa Politik machen wollen.

 
Energiepolitik für Europa/Energy Policy for Europe

Dies ist der Titel einer Mitteilung der EU-Kommission, die am 10.01.2007 das Licht der Welt erblickte und als „integriertes Energie- und Klimapaket“ gefeiert wurde. Es fand seine Fortsetzung auf dem EU-Gipfel in Brüssel im Frühjahr 2007, auf dem unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Förderung der erneuerbaren Energien und verbindliche Richtwerte für die Senkung des CO2-Ausstoßes vereinbart wurden. Ein wichtiger Streitpunkt zwischen den Mitgliedsstaaten ist die Haltung zur Atomenergie. Während einige Mitgliedsstaaten Kernkraftwerke weiter nutzen oder sogar neu errichten wollen, um den CO2-Ausstoß zu begrenzen, halten andere Mitgliedsstaaten am Atomausstieg bzw. an der völligen Absage an die Atomenergie fest.

 
Entschließung/resolution

Entschließungen sind nicht unmittelbar rechtlich bindend, sondern enthalten Zielvorgaben. Auf EU-Ebene können sie vom Europäischen Rat, vom Rat der Europäischen Union, also z.B. von den JugendministerInnen, oder vom Europäischen Parlament, dann überwiegend zu außenpolitischen Themen, verabschiedet werden. Aufgrund der entsprechenden englischen und französischen Begriffe wird die Entschließung häufig auch im Deutschen als „Resolution“ bezeichnet.

 
Entwicklungszusammenarbeit/development cooperation

Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit der EU ist die „Minderung der Armut im Einklang mit den >> Millenniumsentwicklungszielen“. Der Anteil der EU-Staaten an der weltweiten Entwicklungshilfe beträgt ca. 55 %, wovon 20 % von der EU-Kommission verantwortet werden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben jedoch darüber hinaus — auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Geschichte und ggf. besonderer Beziehungen zu ehemaligen Kolonien — eine jeweils eigene entwicklungspolitische Schwerpunktsetzung.

 
ERASMUS/ERASMUS

Ein Programm der Europäischen Union, das an den Humanisten Erasmus von Rotterdam erinnert und ausgeschrieben “European Region Action Scheme for the Mobility of University Students” heißt. Seit 1987 fördert es die Zusammenarbeit der Hochschulen innerhalb der EU sowie mit anderen europäischen Ländern wie der Türkei, der Schweiz und Norwegen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zwischen diesen Ländern. Bis Ende 2006 gehörte es zum übergreifenden >> SOCRATES-Programm der EU und ist jetzt im >> Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen aufgegangen. ERASMUS sorgt übrigens auch dafür, dass Studienleistungen im Ausland anerkannt und Austauschstudenten finanziell unterstützt werden. Letzteres spielte im französischen Film „L’auberge espagnole“ über das Zusammenleben von europäischen Austauschstudenten in Barcelona eine wichtige Rolle.

 
Erweiterung/enlargement

Der Beitritt eines oder mehrerer Staaten zur EU wird als EU-Erweiterung bezeichnet. Aufgenommen werden Länder, die die Anerkennung und Umsetzung des >> aquis communautaire abgehakt haben sowie die weiteren >> Kopenhagener Kriterien erfüllen. Außerdem müssen die Parlamente aller Mitgliedsstaaten der Aufnahme zustimmen — eine hohe Hürde. Im Rahmen der Norderweiterung traten 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland der EU bei, im Rahmen der Süderweiterung folgten 1981 Spanien und Portugal sowie 1986 Griechenland. Die >> Osterweiterung erfolgte in zunächst zwei Schritten 2004 und 2007.

 
EU-Kommissare/EU commissioner

Die Europäische Kommission besteht derzeit aus 27 KommissarInnen, einem/r je Mitgliedsland der EU. Der deutsche EU-Kommissar ist zurzeit Günter Verheugen, der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständig ist. Geleitet wird die Kommission vom Kommissionspräsident, zurzeit der Portugiese José Manuel Barroso. Es hat Vor- und Nachteile, dass mit der EU-Erweiterung nun eine Kommissar/in für einen immer kleineren Politikbereich zuständig ist. Vorbei sind die Zeiten, als ein Tiroler Alpenbewohner neben der Landwirtschaft auch für die Fischereipolitik zuständig war, vorbei sind aber auch die Zeiten, als irgendjemand noch alle EU-Kommissare beim Namen nennen, geschweige denn aussprechen konnte.

 

EU-Ratspräsident/President of the council of the EU

Der >> Vertrag von Lissabon sieht die Einführung eines Präsidenten des >> Europäischen Rates mit einer Amtszeit von zweieinhalb Jahren vor — oder auch einer Präsidentin, auch wenn die bisher gehandelten Kandidaten männlich sind. Der EU-Ratspräsident hat nach der Ratifizierung des >> Vertrages von Lissabon (ggf. ab dem 01.01.2009) u.a. die Aufgabe die Sitzungen des Europäischen Rates zu leiten und soll dabei mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft, die weiterhin im halbjährigen Turnus wechseln wird, eng kooperieren. Bisher fungiert die Staats- bzw. RegierungschefIn des Mitgliedslandes, das gerade die à EU-Ratspräsidentschaft innehat, als EU-RatspräsidentIn.

 
EU-Ratspräsidentschaft/EU presidency

Mit „Ratspräsidentschaft“ wird der Vorsitz im >> Rat der Europäischen Union bezeichnet. Er wird von den Mitgliedsstaaten turnusmäßig für jeweils sechs Monate wahrgenommen. Für die Dauer der Präsidentschaft spricht „der Vorsitz“ für alle Mitgliedsstaaten. Zurzeit sind die Mitgliedschaften der 27 EU-Mitgliedsstaaten bis Mitte 2020 festgelegt (vgl. Kapitel „Europäische Listen“). Ob im zweiten Halbjahr 2020 wiederum Deutschland an der Reihe ist, wer weiß? Die Ratspräsidentschaft ist mit dem Vorsitz des >> Europäischen Rates verbunden und wechselt nach einem komplizierten System, das u.a. die alphabetische Reihenfolge der Mitgliedsstaaten in ihrer jeweiligen Landessprache und die Bevölkerungsgröße berücksichtigt und dessen Erläuterung eine eigene Broschüre verdient. Aufgaben der Ratspräsidentschaft sind die Organisation und der Vorsitz bei allen Treffen des >> Europäischen Rates, des >> Rates der Europäischen Union sowie von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, die Vertretung des Rates gegenüber den anderen EU-Organen sowie die Vertretung der EU in internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten. Mit dem >> Vertrag von Lissabon wird die bereits derzeit erprobte >> Teampräsidentschaft zur Regel, d.h. drei aufeinanderfolgende Länder, die die Ratspräsidentschaft innehaben, arbeiten besonders eng zusammen.

 
EUREGIO/EUREGIO

Euregios sind grenzüberschreitende Zweckverbände von Gemeinden, Städten und Kreisen mit gemeinsamen Geschäftsstellen. Wirklich „Euregio“ heißt übrigens nur die älteste EUREGIO im deutsch-niederländischen Grenzgebiet im Raum Münster/Osnabrück/Enschede. Die anderen heißen Euregio „Name“ (z.B. Euregio Rhein-Maas-Nord) oder haben Kunstnamen wie Pamina oder Pomerania. Die Zusammenarbeit erstreckt sich z.B. auf kulturelle, wirtschaftliche und touristische Fragen und hat neben gemeinsamen Projekten vor allem die grenzüberschreitende Vernetzung und die Beratung in Bezug auf EU-Programme oder die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Ziel. Derzeit gibt es ca. 115 Euregios, Euroregionen oder EU-Regionen. Natürlich gibt es dafür wiederum eine eigene Organisation zur Koordination, die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG, Website: www.aebr.net). Das Förderprogramm für diesen Bereich heißt >> INTERREG.

 
Euro/euro

1999 als „virtuelle“ Währung eingeführt, ist der Euro seit dem 01.01.2002 in Form von Münzen und Scheinen im Umlauf, und zwar zunächst in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien. Die zuständige >> Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt/Main. 1 Euro entspricht übrigens 1,95583 DM. Seit dem 01.01.2007 ist auch Slowenien und seit dem 01.01.2008 sind auch Malta und Zypern dabei. Da nicht alle EU-Mitgliedsstaaten den Euro wollen bzw. in den Kreis hineingelassen werden, gibt es für die Behandlung der Fragen rund um den Euro die so genannte „Eurogruppe“.

 
Europa à la carte/Europa à la carte

Dieser für Europasprech-Verhältnisse erstaunlich selbstironische Ausdruck beschreibt den Weg einer abgestuften Integration, auf dem einzelne Mitgliedsstaaten nicht jeden gemeinsamen Schritt mitgehen (vgl. >> opting-out). Über einen gemeinsamen Konsens hinaus, der für alle Mitgliedsstaaten gilt, können für einzelne Politikfelder zwischen Mitgliedsstaaten weiter gehende Vereinbarungen getroffen werden. Diese Strategie wurde eher aus der Not geboren, zumal in wichtigen Weichenstellungen der EU, insbesondere bei der Zuweisung neuer Zuständigkeiten nach Brüssel >> Einstimmigkeit erforderlich ist. Die EU legt keinen Wert darauf, in vielen Bereichen „Europa à la carte“ zuzulassen, akzeptiert diesen Weg jedoch aus pragmatischen Gründen, um wesentliche Fortschritte in der europäischen Integration, wie beispielsweise die gemeinsame Währung, nicht auf Jahrzehnte aufzuhalten. Jüngstes Beispiel sind die Ausnahmen für Großbritannien und Polen in Bezug auf die Anerkennung der >> Europäischen Grundrechtecharta.

 
Europa der Regionen/Europe of regions

Eine Art Trostpflaster für den der EU eigenen Zentralismus. Verwirklicht wird dieses Ideal u.a. durch die Gründung des >> Ausschusses der Regionen, die große Achtsamkeit der deutschen Bundesländer bei Verletzungen des >> Subsidiaritätsprinzips und die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf regionaler Ebene (vgl. >> EUREGIO, >> INTERREG).

 

Europa der zwei (oder der unterschiedlichen) Geschwindigkeiten//Europe of two (or different) speeds

Dieser Ausdruck beschreibt das Modell einer abgestuften europäischen Integration, an der sich eine (ggf. je nach Thema unterschiedlich zusammengesetzte) Gruppe besonders integrationswilliger Staaten gemeinsam beteiligt, während andere Mitgliedsstaaten der EU zunächst nicht mitmachen, aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachfolgen.

 
Europaflagge/flag of Europe

Die Europaflagge zeigt einen Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf blauem Grund. Sie wurde 1955 als Flagge des Europarates eingeführt und zur Vergrößerung der Verwirrung 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen, ohne sie jedoch dem Europarat abzunehmen. So weht sie heute u.a. vor Gebäuden der Europäischen Union und des Europarates, wenn nicht ohnehin, wie in Straßburg, Gebäude gemeinsam genutzt werden. Im >> Europäischen Verfassungsvertrag war die Flagge als offizielles Symbol der Union vorgesehen. Im >> Vertrag von Lissabon durfte sie nicht mehr vorkommen, weil diese Festlegung mehreren Mitgliedsstaaten zu weit ging. Von 1986, als die EU die Flagge übernahm, bis 1995 stimmte die Zahl der Sterne mit der Zahl der EU-Mitgliedsstaaten überein. Die Zahl der Sterne ist aber nicht mitgewachsen, was man bei 27 Mitgliedern durchaus als Vorteil sehen kann. Es gibt viele weitere Deutungen für die Zahl der Sterne, von den zwölf Aposteln über die zwölf Tafeln des römischen Rechts bis zur Drei (der Dreifaltigkeit) multipliziert mit der Vier (der vier Elemente oder Himmelsrichtungen). Addiert man die Quersummen der Zahl der deutschen Bundesländer und der Zahl der EU-Amtssprachen, kommt man freilich auch auf zwölf...

 
Europahymne/European anthem

Auch die Europahymne ist dem Europarat und der Europäischen Union gemeinsam. Die Melodie stammt aus dem letzten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven aus dem Jahre 1823. Seit 1985 ist sie die offizielle Hymne der EU, nachdem sie schon seit 1972 vom Europarat verwendet wurde (vgl. >> Europaflagge). Um keine Sprache zu bevorzugen, wird der (deutschsprachige) Text mit dem Titel „Freude schöner Götterfunken“ nicht verwendet, sondern eine Instrumentalversion mit dem Titel „Ode an die Freude“ (bzw. seiner Übersetzung in die 22 weiteren Amtssprachen) benutzt. Auch die Europahymne war Bestandteil des letztlich gescheiterten >> EU-Verfassungsvertrages und findet sich im >> Vertrag von Lissabon nicht wieder.

 

Europäische Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und der Region/charta of regional and local participation of young people

Kurz und knackig — wie schon der Titel — erläutert dieses Papier des >> Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KRGE) auf ca. 30 Seiten die Rechte junger Menschen sich vor Ort am Leben der Gemeinde zu beteiligen. Die Charta erkennt nicht nur weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten Jugendlicher an, sondern betont ausdrücklich ihre Vielfalt, denn zu oft werden alle Jugendlichen über einen Kamm geschoren. Neben Empfehlungen für die Beteiligung an politischen und Verwaltungsentscheidungen fordert die Charta auch ein kulturelles Umfeld ein, in dem Jugendliche sich erfolgreich engagieren können.

 
Europäische Dimension/European dimension

Um zu verhindern, dass sich die Europäische Union in zu viele Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten einmischt, ist — z.B. bei der Vergabe von Fördermitteln — die europäische Dimension, ein europäischer Mehrwert oder eine Gemeinschaftsdimension erforderlich. Nur dann ist gesichert, dass der Zweck oder das Ergebnis eines Projektes von überstaatlicher Bedeutung und eine Zuständigkeit der EU überhaupt gegeben ist, denn das ist Voraussetzung für manches Förderprogramm. Selbst wenn die EU Geld zugunsten der Mitgliedsstaaten ausgeben möchte, wachen diese darüber, dass sie damit nicht heimlich ihre Kompetenzen ausweitet. Daher eine wichtige Fördervoraussetzung und ein einfacher Ablehnungsgrund für Anträge (vgl. auch entsprechende Schreiben von deutschen Ministerien mit der Formulierung „Ihrem Antrag ... kann wegen fehlendem Bundesinteresse nicht entsprochen werden.“).

 
Europäische Gemeinschaft(en) (EG)/European Community (Communities) (EC)

1967 wurden die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (die danach als Europäische Gemeinschaft firmierte) und die Europäische Atomgemeinschaft zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengeführt. Da selbst eingefleischten Euro-Bürokraten der Unterschied zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Gemeinschaft auf Dauer nicht zu vermitteln war, bürgerte sich mit der Zeit der Singular ein. Heute wird der Begriff häufig gleichbedeutend mit der Europäischen Union verwendet, was formal nicht ganz korrekt ist. Der Begriff „EG“ bezieht sich streng genommen nur auf die erste der drei Säulen der EU, die eben die drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften umfasst. Mit der Säule 2 wird die Zusammenarbeit in Bezug auf die >> Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umschrieben. Säule 3 umfasst die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik. Womit wir auch gleich den Begriff „Drei-Säulen-Modell“ erklärt hätten.

 
Europäische Institutionen

Die fünf Gemeinschaftsinstitutionen sind die >> Europäische Kommission (ca. 24.000 Angestellte), der >> Rat der EU (ca. 3.400), das >> Europäische Parlament (ca. 4.900), der >> Europäische Gerichtshof (ca. 1.300) und der Europäische Rechnungshof (650). Beratend wirken der >> Ausschuss der Regionen (430) sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss (640). Die beiden Finanzinstitute der EU sind die >> Europäische Zentralbank in Frankfurt/Main und die Europäische Investitionsbank in Luxemburg. Der >> Europäische Rat hingegen ist kein Organ der Europäischen Gemeinschaften und wirkt nicht bei der Gesetzgebung mit. Dennoch steht er an der Spitze der Ratshierarchie und der >> Rat der Europäischen Union ist ihm untergeordnet.

 
Europäische Jugendstiftung/European Youth Foundation (EYF)

Die Europäische Jugendstiftung hat ihren Sitz in Straßburg und wurde 1972 vom >> Europarat gegründet. Sie fördert internationale Jugendaktivitäten internationaler, aber auch nationaler Jugendorganisationen. Projekte, wie internationale Seminare, Camps, Festivals oder Pilotvorhaben, müssen von einer nationalen oder internationalen Jugendorganisation in Zusammenarbeit mit mindestens drei anderen Organisationen aus den Mitgliedsländern des Europarates (und z.B. im >> Europäischen Jugendzentrum) durchgeführt werden. Außerdem werden Informationsmaterialien für Jugendliche und die Verwaltungskosten internationaler Nichtregierungsjugendorganisationen (International non-governmental youth organisations/INGYOS) gefördert („administrative grant“). Website: www.coe.int/Youth.

 
Europäische Kommission/European Commission

Die EU-Kommission ist quasi die Regierung der Europäischen Union. Sie hat das alleinige Recht, dem Rat und dem Parlament Gesetzesentwürfe vorzulegen und hat somit einen großen Einfluss auf die politischen Prioritäten und die Ausrichtung der europäischen Politik. Außerdem ist sie — wie jede Regierung — für die Umsetzung der Gesetze, des Haushalts und z.B. die Förderprogramme der EU verantwortlich. Gemeinsam mit dem >> Europäischen Gerichtshof wacht sie über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Außerdem vertritt sie die EU nach außen. Der Kommission gehören 27 Mitglieder an, ein Kommissionspräsident und 26 weitere Mitglieder, die Kommissare mit bestimmten ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der >> Vertag von Lissabon sieht eine Reduzierung auf 18 Kommissionsmitglieder vor, so dass nicht mehr jeder Mitgliedsstaat jederzeit in der EU-Kommission vertreten sein soll. (Vgl. auch >> EU-Kommissar)

 
Europäische Kulturhauptstadt

Der >> Rat der Europäischen Union hat 1985 die Ernennung einer Europäischen Kulturhauptstadt (damals Kulturstadt bzw. Kulturhauptstadt Europas) ins Leben gerufen. Seit 2005 wird der Begriff Europäische Kulturhauptstadt verwendet, seit 2007 werden im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung jährlich zwei Städte benannt. Das erste Tandem bestand aus Luxemburg und Sibiu, 2008 folgen Liverpool und Stavanger (Norwegen, also außerhalb der EU!), 2009 Vilnius und Linz sowie 2010 Essen (stellvertretend für das Ruhrgebiet) und Pécs.

 

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)/European Convention of Human Rights (ECHR)

Hat direkt nichts mit der Europäischen Union zu tun. Es handelt sich nämlich um eine völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten des Europarates, die schon aus dem Jahren 1950 stammt. Sie umfasst u.a. das Recht auf Leben, Freiheit, Unverletzlichkeit und Sicherheit der Person, angemessenes gerichtliches Gehör, Achtung des Privat- und Familienlebens, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlung sowie das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit. Die Europäische Kommission für Menschenrechte sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wachen über die Einhaltung der Konvention in allen Mitgliedsstaaten des Europarates.

 

Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)/European Neighbourhood Policy (ENP)

Dieser Begriff beschreibt die privilegierten Beziehungen der EU zu den Ländern Osteuropas, des Mittelmeerraums und des Kaukasus, die derzeit keine Perspektive auf einen Beitritt zur EU haben. Mit den genannten Ländern vereinbart die EU bilaterale Aktionspläne und gewährt ihnen, vor allem im Rahmen der Programme >> TACIS und MEDIA, auch finanzielle Beihilfen.

 

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)/European security and defense policy (ESDP)

Die EVSP ist Teil der >> Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Die EU engagiert sich in den letzten Jahren verstärkt im Bereich von humanitären Einsätzen, Rettungseinsätzen, friedenserhaltenden und -schaffenden Maßnahmen sowie Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung. Die EU hat sich dabei an die Charta der Vereinten Nationen gebunden und stimmt die Einsätze mit der NATO ab. Problematisch ist die fehlende Mitentscheidungskompetenz des Europaparlaments und die Durchbrechung der bewussten Trennung von Außen- und Verteidigungspolitik in den Mitgliedsstaaten durch die Integration der ESVP in die GASP.

 
(Europäische) Sozialcharta/(European) social charter

Die Europäische Sozialcharta ist bereits 1965 in Kraft getreten und umfasst 19 soziale Grundrechte. Sie enthält z.B. Bestimmungen über gerechte, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, ein gerechtes Arbeitsentgelt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen, den Schutz der Gesundheit, das Recht Behinderter auf berufliche Ausbildung und Eingliederung usw.

Die Sozialcharta — es lebe die Begriffsverwirrung — die häufig ebenfalls unter diesem Begriff angesprochen wird, wurde 1989 in einer feierlichen Erklärung von den damaligen Mitgliedern der EU verabschiedet (und nach dem Regierungswechsel in Großbritannien 1997 schließlich auch von Tony Blair unterzeichnet). 1999 konnte sie somit in den >> Amsterdamer Vertrag aufgenommen werden. Themen sind z.B. Fragen der >> Freizügigkeit, der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Berufsausbildung, der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, der Mitwirkung der Arbeitnehmer, des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie Regelungen für ältere Menschen und Behinderte.

Um die Verwirrung komplett zu machen: Neben der Sozialcharta und der Europäischen Sozialcharta gibt es noch ein „Protokoll über die Sozialpolitik“ und ein „Abkommen über die Sozialpolitik“ der EU sowie eine vom Europarat erarbeitete — richtig! — Sozialcharta.

 
Europäische Umweltagentur/European Environment Agency

1994 wurde in Kopenhagen die Europäische Umweltagentur eingerichtet, die sich vor allem mit der Sammlung von Umweltdaten beschäftigt und darüber hinaus nur wenig eigenständige Aktivitäten entwickelt hat.

 
Europäische Union/European Union

Dieser Begriff hat sich durchgesetzt: Die Europäische Union (EU) besteht derzeit aus 27 europäischen Staaten mit zusammen fast 500 Millionen Einwohnern. Grundlage ist der 1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäischen Union (>> Maastrichter Vertrag). Die EU bildet das Dach für die so genannten drei Säulen (>> Europäische Gemeinschaften, >> Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik). Aufgrund der Bestimmungen des >> Vertrags von Nizza ist derzeit die Aufnahme neuer Mitglieder nicht möglich. Die >> Europäische Verfassung, die dies beheben sollte, ist in der Ratifizierung an den Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich gescheitert, so dass jetzt der >> Vertrag von Lissabon Abhilfe schaffen soll, der zum 01.01.2009 wirksam werden soll.

 

Europäische Verfassung, Europäischer Verfassungsvertrag/European Constitution, European Constitutional Treaty

Der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ sollte den EG-Vertrag (>> Römische Verträge) und den EU-Vertrag (>> Maastrichter Vertrag) ablösen und der EU eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. Der zur Erarbeitung der Verfassung eingerichtete >> Europäische Konvent hat seine Arbeit 2003 abgeschlossen, so dass der Verfassungsvertrag im Oktober 2004 unterzeichnet werden konnte. So weit, so gut, doch dann kam das Non der FranzösInnen am 29.05.05 und das Nee der NiederländerInnen am 01.06.05. In Deutschland haben zwar Bundestag und Bundesrat die Europäische Verfassung ratifiziert — eine Volksabstimmung ist in Deutschland nicht vorgesehen — , der deutsche Bundespräsident wollte das Gesetz allerdings erst ausfertigen, wenn über eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht entschieden ist. Auch hier kam es anders — und er brauchte zunächst gar nichts mehr zu unterschreiben. Die EU hat nach einer über einjährigen Denkpause die Idee einer Europäischen Verfassung zunächst aufgegeben und sich auf die abgeschwächte Version, einen so genannten Reformvertrag (>> Vertrag von Lissabon), verständigt, der bewusst symbolische Attribute wie die >> Europaflagge, die >> Europahymne, den geplanten Leitspruch „In Vielfalt geeint“ und den >> Europatag auslässt. Auch in diesem Vertrag ist jedoch ein nicht unbeträchtlicher Teil der ursprünglich für die Verfassung vorgesehenen Inhalte enthalten — ein weiteres Beispiel für ein pragmatisches „muddling through“ (Durchwursteln) auf europäisch also.

 
Europäische Zentralbank/European Central Bank

Die Europäische Zentralbank ist ein Organ der Europäischen Union und wurde 1998 in Frankfurt/Main als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion eingerichtet. Mit den nationalen Zentralbanken arbeitet sie im Europäischen System der Zentralbanken zusammen.

 

Europäischer Freiwilligendienst/European Voluntary Service

Der EFD/EVS ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren halb- bis ganzjährige „Arbeits“aufenthalte in einem anderen Land (nicht nur in Europa). Unterstützt wird eine gemeinnützige Tätigkeit im sozialen, Jugend-, Umwelt- oder Kulturbereich. Diese Aktion der EU will die Mobilität und aktive Beteiligung junger Menschen unterstützen und sie Europa konkret erleben lassen. Wie die Freiwilligendienste in Deutschland werden auch die EFD-TeilnehmerInnen in Seminaren vorbereitet und begleitet. Zusätzlich nehmen sie an einem Sprachkurs teil und werden von einem Tutor betreut. Gefördert wird der EFD als Aktion 2 des Programms JUGEND IN AKTION der EU. Internet: www.jugendfuereuropa.de/programm/europfreiw/

 

Europäischer Gerichtshof (EuGH)/European Court of Justice (ECJ)

Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Gericht der EU und hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Entscheidungen sind in der gesamten EU verbindlich und sichern die Einheitlichkeit der Rechtslage in Bezug auf europäische Rechtsakte. Außerdem ist er — wie praktisch — für Gesetzeslücken auf europäischer Ebene zuständig und trägt somit auch zur Entstehung neuer Rechtsakte bei. Der EuGH neigt in seinen Urteilen häufig dazu, der EU-Ebene gegenüber den Mitgliedsstaaten den Vorzug zu geben und hat damit manchen Beitrag zur europäischen Integration geleistet, aber auch manchen Politiker/in und manches Gericht nicht nur in Deutschland verärgert. Anders als in Deutschland wird das Plädoyer eines der acht Generalanwälte in den Medien und bei PolitikerInnen fast schon wie das Urteil selbst behandelt, da sich die 27 RichterInnen (eine/r aus jedem Mitgliedsstaat) im Allgemeinen an diesen Vorgaben orientieren. Insbesondere in Deutschland ist umstritten, ob EU-Recht immer höherrangig gegenüber nationalem Recht ist oder ob beispielsweise ein Artikel des deutschen Grundgesetzes über einer EU-Richtlinie steht. EuGH und Bundesverfassungsgericht haben sich bisher an einer Klärung dieser Frage erfolgreich vorbeigemogelt.

 
Europäischer Konvent/European Convention

Der Europäische Konvent hat den Entwurf für eine >> Europäische Verfassung erarbeitet und währenddessen vier Schlüsselfragen untersucht: Die Verteilung der Kompetenzen innerhalb der EU sowie zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten, die Vereinfachung (und Zusammenführung) der Verträge, die Rolle der nationalen Parlamente und der Status der EU-Grundrechtscharta. Der Konvent trat erstmals am 28.02.2002 zusammen und beendete seine Arbeiten am 10.07.2003. Hier erarbeiteten Regierungsvertreter, Europa- und nationale Abgeordnete und für Deutschland natürlich auch ein Vertreter der Bundesländer unter Leitung des Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing den später heiß diskutierten und dann in den Niederlanden und Frankreich bei Volksabstimmungen verunglückten Verfassungsentwurf aus. Am 18.06.2004 erzielte die Regierungskonferenz der Staats- und Regierungschefs Einigkeit über den Entwurf, dessen Ratifizierung dann allerdings gescheitert ist. Stattdessen wurde — unter Rückgriff auf viele Inhalte, die vom Konvent erarbeitet wurden — im Dezember 2007 der >> Vertrag von Lissabon unterzeichnet, der Anfang 2009 in Kraft treten soll.

 
Europäischer Pakt für die Jugend

Im März 2005 haben die Staats- und Regierungschefs der EU einen Europäischen Pakt für die Jugend verabschiedet. Der Pakt ist eng mit der >> Lissabon-Strategie verbunden, deren Ziel es ist Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen. Vorgeschlagen wurde der Pakt 2004 von den Regierungschefs und Staatsoberhäuptern von Frankreich, Spanien, Schweden und Deutschland. Es handelt sich zwar um das bisher weitreichendste Dokument zum Thema Jugendpolitik auf EU-Ebene, gleichzeitig beklagten die JugendministerInnen der EU Anfang 2007 zurecht, dass der Pakt bisher nur unzureichende Wirkung entfaltet habe... Wichtigste Inhalte sind die Themen Beschäftigung, Integration, sozialer Aufstieg, allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.

 
Europäischer Rat/European Council

Das sind die Macher. Der Europäische Rat ist das höchste Gremium der EU und setzt sich aus den Staats- und RegierungschefInnen der Mitgliedsstaaten und dem Kommissionspräsidenten mit Stimmrecht sowie einem weiteren Kommissionsmitglied und den AußenministerInnen der Mitgliedsstaaten in beratender Funktion zusammen. Wie der Name schon sagt, ist der Europäische Rat etwas völlig Anderes als der >> Europarat oder auch der >> Rat der Europäischen Union, in dem FachministerInnen bestimmter Themengebiete („Formationen“) zusammensitzen und gemeinsam mit der EU-Kommission für die Rechtsakte der EU verantwortlich sind. Die Treffen des Europäischen Rates finden im Allgemeinen zweimal je >> EU-Ratspräsidentschaft statt. Das macht summa summarum vier Gipfel pro Jahr, davon zwei in Brüssel. Fest zum Ritual gehört das „Familienfoto“ der Staats- und Regierungschefs und der endlose Begrüßungsreigen durch die GastgeberIn. Da der Europäische Rat keine eigenen Rechtsakte erlassen oder Beschlüsse fällen kann, werden die Ergebnisse — häufig in Kompromissform — in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten und anschließend vom >> Rat der Europäischen Union (und ggf. vom >> Europäischen Parlament) beschlossen und von der EU-Kommission bzw. weiteren Institutionen auf EU-Ebene umgesetzt. Mit dem >> Vertrag von Lissabon soll der Rat ab Anfang 2009 einen auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten bekommen.

 

Europäischer Sozialfonds (ESF)/European Social Fund (ESF)

Der ESF wurde 1960 eingerichtet, ist ein Teil des >> Strukturfonds und der Kernbereich der EU-Sozialpolitik. Er unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Berufsausbildung bzw. Umschulung und ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit.

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)/European Economic and Social Committee (EESC)

Der 1957 gegründete Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) berät die EU-Kommission, das Parlament und den Rat der EU bei Gesetzesvorschlägen, hat aber keine Mitentscheidungskompetenz. Er besteht aus VertreterInnen der drei Gruppen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und sonstiger Interessen, wie z.B. die Freien Berufe, Genossenschaften, Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen, sowie Familien-, Frauen- und Behindertenverbänden. In einigen Politikbereichen ist die Beteiligung des 344 Mitglieder umfassenden Ausschusses vorgeschrieben, in anderen kann er aus eigenem Antrieb aktiv werden.

 

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)/European Economic Area (EEA)

Der EWR umfasst die EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Im EWR können Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte wie in einem Binnenmarkt bewegt werden. Dazu wurden zahlreiche EU-Vorschriften von den genannten Staaten übernommen. Die SchweizerInnen wären eigentlich auch dabei, haben sich aber in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt entschieden — und müssen jetzt für jede Regelung eine einzelne Vereinbarung mit der EU und/oder den übrigen Staaten des EWR treffen.

 
Europäisches Jahr…/European Year of...

Eine manchmal sinnvolle, manchmal putzige Methode der Europäischen Kommission, das Augenmerk der Mitgliedsstaaten, der EU-Organe und/oder der EU-BürgerInnen ganz besonders auf ein bestimmtes Thema zu richten. Nicht immer führt die Übersetzung der Jahre in alle Amtssprachen zu befriedigenden Ergebnissen. Beispiele für Europäische Jahre sind das der Sprachen (2001), der Menschen mit Behinderungen (2003), der Erziehung durch Sport (2004), der Mobilität der Arbeitnehmer (2006), der Chancengleichheit für alle (2007), des interkulturellen Dialogs (2008) sowie der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut (2010). Ein eher inoffizielles Brainstorming erbrachte als weitere Vorschläge ein Europäisches Jahr der Zahnregulierung, der Vermeidung von Bürokratie, des Schutzes vor Passivrauchen durch Alkoholverbote und der Hebung des Bewusstseins und Kenntnisstandes über die Beschneidung von Jungen und Männern.

 

Europäisches Jugendforum/European Youth Forum (Youth Forum Jeunesse, YFJ)

1996 haben nationale Jugendringe aus ganz Europa und internationale nichtstaatliche Jugendorganisationen das Europäische Jugendforum gegründet, in dem derzeit 93 Organisationen mitarbeiten. Vorläuferorganisationen waren der Rat der Europäischen Jugendringe (CENYC), das Europäische Koordinierungsbüro der internationalen nichtstaatlichen Jugendorganisationen (ECB) und das Jugendforum der Europäischen Union (YFEU). Das Europäische Jugendforum arbeitet mit der Europäischen Union, dem Europarat und den Vereinten Nationen zusammen. Das Europäische Jugendforum neigt dazu den Sprachstil der Europäischen Union nachzuempfinden und arbeitet in englischer und französischer Sprache. Wie jede gute Lobbyorganisation hat es seinen Sitz in Brüssel. Die Generalversammlungen finden jedoch in ganz Europa zwischen Baku und Dublin statt. Website: www.youthforum.org.

 
Europäisches Jugendzentrum/European Youth Centre

Die beiden Europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest sind die Bildungs- und Begegnungsstätten des Europarates (vgl. auch >> Europäische Jugendstiftung, >> Jugend- und Sportdirektorat des Europarates). Hier finden Kurse und Seminare vor allem für die europäischen Jugendverbände statt, um ihre Arbeit und Kooperation auf europäischer Ebene zu unterstützen.

 

Europäisches Parlament, Europaparlament/European Parliament (EP)

Die Abgeordneten des Europaparlaments werden seit 1979 alle fünf Jahre durch die sogenannten >>Europawahlen bestimmt, das nächste Mal im Frühjahr 2009. Von 1952 bis 1979 wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt. Hauptsitz des Parlaments ist Straßburg, weitere Sitzorte sind Brüssel und Luxemburg. Seit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens Anfang 2007 hat das Parlament 785 Abgeordnete, davon 99 aus Deutschland (vgl. >> Demokratiedefizit der EU). Mit dem >> Vertrag von Lissabon wird die Zahl der Abgeordneten auf 750 begrenzt, um genau zu sein auf 750 plus den Parlamentspräsidenten, was geschickt kaschiert, dass Italien einen weiteren Abgeordneten herausgehandelt hat, man aber an der schönen runden Zahl 750 festhalten wollte. Deutschland wird dann ab der Europawahl 2009 noch mit 96 statt derzeit 99 Abgeordneten vertreten sein, sofern der >> Vertrag von Lissabon in Kraft tritt.

 

Europarat/Council of Europe (CoE)

Der Europarat wurde 1949 gegründet und umfasst heute 47 von 49 europäischen Staaten. Lediglich Weißrussland (Beitritt abgelehnt) und die Vatikanstadt (lediglich Beobachterstatus im Ministerkomitee, keine Mitgliedschaft in internationalen Organisationen angestrebt) sind nicht dabei. Den Sitz in Straßburg — und sogar die >> Europahymne und die >> Europaflagge — teilt sich der Europarat mit der Europäischen Union. Dennoch gibt es keine institutionellen Verbindungen — außer der notorischen Verwechslung der Begriffe Europarat, Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union durch Europasprech-Laien oder PolitikerInnen ohne Sprechzettel.

 
Europatag/Europe Day

Um es nicht zu einfach zu machen, gibt es gleich zwei Europatage — und sie liegen nah beieinander. Der Europatag der Europäischen Union am 9. Mai erinnert seit 1985 an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman zur Schaffung einer Produktionsgemeinschaft für Kohle und Stahl am 9. Mai 1950 als erste Etappe einer europäischen Zusammenarbeit. Der Europarat erinnert mit seinem Europatag am 5. Mai hingegen an seine eigene Gründung am 5. Mai 1949 in London. Wie wäre es denn angesichts des häufig sehr erfreulichen Wetters in weiten Teilen Europas zu dieser Jahreszeit im Zuge der weiteren europäischen Einigung mit fünf freien Tagen vom 05. bis zum 09. Mai zur Begegnung der BürgerInnen Europas? Schon dieser eine Europatag der EU war aber einigen Mitgliedsstaaten zuviel der Symbolik — er fiel aus dem Verfassungsentwurf heraus, als dieser sich in den >> Vertrag von Lissabon verwandelte.

 
Europawahlen/European elections

Bei den alle fünf Jahre stattfindenden Europawahlen werden die Abgeordneten des >> Europäischen Parlaments gewählt, und zwar in jedem Mitgliedsland die im >> Maastrichter Vertrag bzw. bald möglicherweises im >> Vertrag von Lissabon vorgesehene Anzahl von Abgeordneten nach dem Wahlrecht des Mitgliedsstaates. Auf EU-Ebene gibt es keine echte Gewaltenteilung. So wird die Kommission durch das Parlament lediglich bestätigt und das Europaparlament kann keine eigenen Gesetzesentwürfe einbringen. Die Macht des EP ist somit begrenzt, was — neben dem merkwürdigen Europasprech — ein wichtiger Grund für die niedrige Wahlbeteiligung bei Europawahlen ist (vgl. >> Demokratiedefizit der EU).

 

Europe Direct/Europe direct

Hier werden sie geholfen. Unter der EU-einheitlichen gebührenfreien Telefonnummer 00800 6 7 8 9 10 11 erreicht man freundliche in Brüssel arbeitende Menschen in 23 Sprachen und kann ihnen Fragen zur Europäischen Union stellen.

 
Europol/Europol

Europol ist die europäische Polizei. Sie beschäftigt sich vor allem mit dem Kampf gegen organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Menschenhandel und ‑schmuggel, Terrorismus, Geldwäsche und Kinderpornographie auf internationaler Ebene. Die Zentrale sitzt im niederländischen Den Haag und wird lediglich durch den Rat der Europäischen Union kontrolliert. Diese mangelnde demokratische Kontrolle und der Beitrag zum Ausbau der >> „Festung Europa“ haben Europol immer wieder in die Kritik gebracht.

 
EUROSTAT/EUROASTAT

Das Statistische Amt der Europäischen Union ist in Luxemburg beheimatet und erstellt Statistiken, Datensammlungen und Analysen für die EU-Organe und interessierte Organisationen und BürgerInnen der Mitgliedsstaaten. Website: www.epp.eurostat.cec.eu.int.

 

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