Glossar Europasprech N-R

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Nachhaltigkeitsstrategie der EU/EU Sustainable Development Strategy (SDS)

Nachhaltige Entwicklung will den ökonomischen, sozialen und ökologischen Bedürfnissen der Gegenwart gerecht werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Die Strategie der Nachhaltigkeit verfolgt das dreifache Ziel einer wirtschaftlich effizienten, sozial gerechten und umweltverträglichen Entwicklung. Im Mai 2001 hat die Europäische Union eine Strategie für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, die im Jahr 2005 erstmals überprüft wurde. Kritisiert wird, dass es keine Nachhaltigkeitspolitik der EU aus einem Guss gibt und die Durchsetzungskraft der Strategie gegenüber ökonomischen Interessen selbst innerhalb der EU-Institutionen schwach ist. Daher wird bezweifelt, ob den vielen warmen Worten auch ausreichend Taten folgen werden — ein grundsätzliches Problem einer nachhaltigen Politik — nicht nur bei der EU.

 
National Coalition

In der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland haben sich derzeit rund 90 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben die Konvention unterschrieben, so dass auch die EU eigene Maßnahmen zur Umsetzung dieses völkerrechtlich verbindlichen Dokuments ergriffen hat.

 
Nationalagentur, Nationale Agentur/national agency

Viele Förderprogramme der EU werden in den Mitgliedsstaaten selbst von durch die EU beauftragten Nationalagenturen (auch: Koordinierungsstellen, Agenturen, Unterstützungsstellen o.ä.) verwaltet. Sie haben unterschiedlich weit reichende Kompetenzen — von der reinen Beratung bis zur Bewilligung von Zuschüssen. Vorteil ist die direktere Erreichbarkeit in der Landessprache, Nachteil die gelegentlichen Zeit- und Reibungsverluste in der Kommunikation zwischen Brüssel und den Agenturen. Die Nationalagentur für das EU-Programm JUGEND IN AKTION ist beispielsweise im deutschen Büro Jugend für Europa bei IJAB, der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland, in Bonn angesiedelt. So einfach ist das.

 
Nationaler Aktionsplan/National Action Plan

Aus vielen internationalen Abkommen ergibt sich für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung nationale Aktionspläne aufzustellen und ggf. von der internationalen Ebene genehmigen oder kommentieren zu lassen. Auch die EU nutzt dieses Instrument zur Disziplinierung der Mitgliedsstaaten. Es hängt stark von der Begleitung der Umsetzung und der Berichterstattung in den Mitgliedsländern — vor allem durch Parlamentarier und Nichtregierungsorganisationen — ab, ob die Auseinandersetzung im Wesentlichen im Austausch von größeren Papiermengen besteht oder eine öffentliche und politische Wirkung entfaltet. So haben die Staats- und Regierungschefs beispielsweise beim Europäischen Gipfel im März 2000 in Lissabon die Erstellung von Nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (NAP‘incl) zu erarbeiten.

 

Nationaler Jugendring/National Youth Council (NYC)

Eine solche gemeinsame Vertretung der Jugendorganisationen auf nationaler Ebene gibt es in fast jedem europäischen Land. Die Vertretung der deutschen Jugendorganisationen auf multilateraler und damit auch auf EU-Ebene wird durch das Deutsche Nationalkomitee für Internationale Jugendarbeit (DNK) wahrgenommen, in dem der Deutsche Bundesjugendring, der Ring Politischer Jugend und die Deutsche Sportjugend zusammenarbeiten. Diese etwas komplizierte Struktur ist eine Folge der Wiederentstehung der deutschen Jugendverbände nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Wunsch der Alliierten die parteipolitischen von den überparteilichen Jugendverbänden zu trennen.

 
Natura 2000/Natura 2000

Das länderübergreifende Schutzgebietssystem der EU wird als Natura 2000 bezeichnet. Es besteht aus „Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung“ und „besonderen Schutzgebieten“ im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von 1992 oder „Vogelschutzgebieten“ im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie von 1979. Ziel sind möglichst zusammenhängende und miteinander vernetzte (auf Europasprech also „kohärente“) Schutzgebiete in der ganzen EU zur Förderung der Artenvielfalt, des Naturschutzes und des ökologischen Gleichgewichts. Es war übrigens keineswegs so, dass bis zum Jahr 2000 alle Schutzgebiete pflichtgemäß bei der EU angemeldet waren — in Deutschland kam, wie so oft, ein lustiges Katz- und Mausspiel zwischen Bund und Ländern hinzu, obwohl die Ausweisung der Schutzgebiete seit 1998 im Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Teilweise wurden drohende Strafzahlungen durch die Bundesländer nur um wenige Tage oder Stunden verhindert...

 
Nettozahler/net payer

Ein EU-Mitgliedsstaat gilt als Nettozahler, wenn er mehr für den EU-Haushalt einbezahlen muss, als er durch Subventionen und Zuschüsse wieder zurückerhält. Da die EU keine eigenen Steuern erhebt, achten die Mitgliedsstaaten stark auf ein angemessenes Verhältnis von finanziellen Pflichten und Nutzen im Verhältnis zur EU. Andererseits steht der Begriff auch für manche Polemik gegen Europa, da selbst die Nettozahler deutlich stärker von der europäischen Einigung profitieren als sie im Saldo an die EU verlieren.

 
Nicht-formale Bildung/non-formal education
>> Formale Bildung
 

(Nicht)organisierte Jugend(liche)/(non-)organised youth

Zunehmend bedeutsame Unterscheidung bei der Formulierung von Zielgruppen für Jugendprogramme und ‑aktivitäten auf EU-Ebene und zunehmend auch in Deutschland. Die Trennung dieser beiden Gruppen ist alles andere als eindeutig oder zielgenau, da beispielsweise das Mitglied eines Sportvereins zwar für den Sportbereich ein organisierter Jugendlicher ist, dies aber wenig über sein gesellschaftliches Engagement, seine Mitgliedschaft in anderen Jugendverbänden oder seine Nutzung von Angeboten der Jugendhilfe aussagt. Derzeit stehen die EU-Institutionen eher auf die Einbeziehung nichtorganisierter Jugendlicher, da sie glauben, so junge Menschen aus allen sozialen Schichten und gesellschaftlichen Milieus zu erreichen — wie gesagt, etwas holzschnitt-
artig gedacht. Gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht.

 
Nordische Dimension/Nordic dimension

Dieses von Schweden, Dänemark und Finnland erfundene und mit finanziellen Mitteln der EU ausgestattete Programm erstreckt sich inzwischen auch auf Polen und die baltischen Staaten, die Partnerländer Island und Norwegen sowie Nordwestrussland und das Kaliningrader Gebiet. Über den Ostseerat ist Deutschland auch ein bisschen dabei, zumindest mit Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Und es geht nicht, wie man vielleicht denken könnte, um den Austausch von Tipps zur Lachsaufzucht, Kabeljautrocknung (lecker, am besten in Portugal kaufen!) oder Senkung von Handytarifen (wird auch Zeit!), sondern um den gesamten Handel und Verkehr sowie einen intensiven Austausch in vielen Themenfeldern zwischen den Ländern rund um die Ostsee.

 
NUTS/NUTS

Going, getting oder being nuts sind im Zusammenhang mit Europasprech zwar naheliegende Begriffe, aber hier geht es um statistische Regionen: Der Begriff NUTS (Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques) stammt aus der Frühzeit der EG, als französische Abkürzungen noch viel gebräuchlicher waren. 1981 hat >> EUROSTAT drei verschiedene Niveaus (NUTS 1 bis 3) entwickelt, nach denen die Mitgliedsländer die Aufteilung ihres Landesgebietes zu statistischen und Förderzwecken vornehmen sollen. So ist denn jedes Mitgliedsland in mehrere NUTS-1-Regionen unterteilt und diese Regionen ihrerseits in mehrere NUTS-2-Regionen usw. NUTS-1-Regionen umfassen Gebiete mit 3 bis 7 Millionen Einwohnern, also mehrere EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Gänze. NUTS-2-Regionen umfassen 800.000 bis 3 Mio. Einwohner — auch hier sind einige Mitgliedsstaaten noch in ihrer Gänze erfasst. NUTS-3-Regionen schließlich umfassen als Richtgröße 150.000 bis 800.000 Einwohner. Soweit die Theorie. In Deutschland entsprechen die NUTS-1-Regionen der Einfachheit halber den 16 Bundesländern. Die NUTS-2-Regionen decken sich in sieben Bundesländern ebenfalls mit den NUTS-1-Regionen, neun andere Bundesländern sind weiter unterteilt, so dass es insgesamt 41 Regionen auf dieser Ebene gibt. Die 439 NUTS-3-Regionen entsprechen weitgehend den Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Offene Methode der Koordinierung (OMK)/Open Method of Co-ordination (OMC)

In Themenfeldern, in denen die EU eigentlich gar nicht zuständig ist, kann sie mit Hilfe dieser Methode quasi planmäßig ihre eigenen Grenzen überschreiten: Mit unverbindlichen Empfehlungen oder mit Leitlinien der Kommission kann sie sich zunächst fast unbemerkt in neue Themenbereiche vorwagen (und das kann man dann jeweils positiv oder negativ bewerten) und so eigene Impulse setzen. Wichtigster Einsatzbereich ist die Sozialpolitik, wo die OMK die Zusammenarbeit und den Austausch fördern soll, aber auch der Vereinbarung gemeinsamer Ziele und Leitlinien aller Mitgliedsstaaten dienen kann. Die Mitgliedsstaaten können diese dann ggf. durch >> Nationale Aktionspläne ausfüllen oder umsetzen, wobei die Zielerreichung dann wiederum in Brüssel überwacht wird (oder in etwas harmloserem Europasprech: Monitoring) und schon hat die EU sich wieder ein paar Quadratmeter Zuständigkeit erkämpft. Aber das muss ja nicht immer schaden... Das Ganze läuft wegen der institutionellen Unverbindlichkeit dennoch unter „soft law“ und beschränkt sich auf gegenseitiges Lernen (Erfahrungsaustausch und Good Practice mit Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten), statistische Vergleiche (i.A. erstellt von >> EURO-STAT), Leitlinien, die die Mitgliedsstaaten berücksichtigen sollen, Benchmarks, wobei der Stand der Mitgliedsstaaten miteinander verglichen und das Ergebnis veröffentlicht wird, sowie unverbindliche Empfehlungen, denen die Mitgliedsstaaten folgen können. Ob die OMK in einem bestimmten Politikfeld angewendet wird, entscheiden übrigens die Mitgliedsstaaten. Im Bereich der Jugendpolitik haben sie sich dazu entschieden...

 
OLAF/OLAF

Auf diesen sympathischen skandinavischen Männernamen hört das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (französisch: Office de lutte antifraude). Es hat die Aufgabe, die Europäische Union vor Betrug, Korruption und — Achtung Europasprech — sonstigen Unregelmäßigkeiten und Dienstvergehen im eigenen Bereich zu schützen. Sie ist quasi das Selbstreinigungsinstrument für die EU-Organe und ‑Einrichtungen. Das Amt arbeitet seit 1999 unabhängig und weisungsungebunden, hat Zugang zu allen erforderlichen Informationen auf EU-Ebene und arbeitet mit den entsprechenden Behörden in den Mitgliedsstaaten zusammen.

 

Ombudsperson, Ombudsman, Kinder-Ombudsperson, Kinder-Ombudsman/Ombudsperson, children‘s ombudsperson

Als Ombudsman ebenfalls ein sympathischer skandinavischer Männername, nämlich schwedisch für Vermittler und geschlechtsneutral Ombudsperson. Auf EU-Ebene wird der >> Bürgerbeauftragte auch als Ombudsman bezeichnet. Es gibt außerdem den Vorschlag eine besondere Ombudsperson für den Bereich der Kinderrechte einzurichten, die im Bereich der EU und ihrer Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Kinderrechte im Blick hat. In Skandinavien gibt es bereits „Kinderbeauftragte“, die diese Bezeichnung führen.

 
Opting-out/opting-out

Aufgrund der in den meisten grundsätzlichen Fragen und insbesondere bei Vertragsabschlüssen erforderlichen >> Einstimmigkeit gibt es in besonderen Fällen Sonderregelungen für einen Staat, der sich auf einem bestimmten Gebiet mit der Kooperation nicht einverstanden erklärt. Erstmals angewendet wurde das Opting-out nach einer Volksabstimmung in Dänemark mit einer Mehrheit gegen den >> Maastrichter Vertrag. Als Dänemark dann als eine von mehreren Ausnahmegenehmigungen zugestanden wurde, die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, nämlich die gemeinsame Währung Euro, nicht einführen zu müssen, gelang im zweiten Anlauf die Zustimmung der DänInnen zum à Maastrichter Vertrag. Auch Großbritannien hat diesen Weg beispielsweise beschritten, ist beim Euro ebenfalls nicht dabei und legt auch weiterhin Wert auf eine eigene Asyl-, Einwanderungs- und Visumpolitik und ist daher am Schengen-Abkommen nicht beteiligt. Auch bei der Aushandlung des >> Vertrags von Lissabon hat Opting-out eine Rolle gespielt. Großbritannien und zunächst auch Polen haben notieren lassen, dass sie die EU-Grundrechtecharta nicht mittragen.

 

Osterweiterung/enlargement to the east

Der Begriff beschreibt die derzeit zunächst weitgehend abgeschlossene Erweiterung der Europäischen Union um neue Mitgliedsstaaten in Mittel- und Osteuropa. Die acht ehemaligen Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sind am 01.05.2004 gemeinsam mit Malta und Zypern der EU beigetreten. Bulgarien und Rumänien folgten zum 01.01.2007. Weitere osteuropäische Länder, die als Mitgliedsstaaten zu einem späteren Zeitpunkt in Frage kommen, sind Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Albanien sowie nach einer eventuellen Unabhängigkeit das Kosovo und die teilweise zu Europa gehörende Türkei. Dem Europarat gehören weiterhin die folgenden Länder der ehemaligen Sowjetunion an: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russland, die Ukraine. Ebenfalls zur Sowjetunion gehörte Weißrussland (Belarus), das jedoch aufgrund seiner undemokratischen Regierung bisher nicht in den Europarat aufgenommen wurde.

 
Partizipation/participation

Soziologen-, Politologen-, Pädagogen- und Europasprech für Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung oder Einbeziehung. Ein wichtiges Zauberwort in EU-Programmen (und somit auch in Förderanträgen) für junge Menschen und andere Benachteiligte...

 
Partnerschaft/partnership

In Bezug auf die Projektförderung hat die EU die Monogamie abgeschafft. Im Gegenteil (be)steht sie i.A. darauf, dass eine Partnerorganisation möglichst viele Partnerschaften mit Organisationen aus anderen Staaten nachweisen kann, da dies in vielen Förderprogrammen Voraussetzung für eine Förderung aus europäischen Mitteln ist (vgl. >> Europäische Dimension). Partnerschaften müssen i.A. in einem „partnership agreement“ oder einem >> „letter of intent“ schriftlich bestätigt werden.

 

Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion/Plan D for Democracy, Dialogue and Debate

Im Oktober 2005 hat die Europäische Kommission ihren Plan D vorgestellt, mit dem sie eine tief greifende Debatte über die Zukunft Europas anstoßen möchte. Dies war eine der Reaktionen der EU auf das Nein bei den Volksabstimmungen über den Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden. Der Plan D sollte sozusagen das Moratorium oder die „Zeit der Reflexion“ (so offiziell in Europasprech) zwischen der Schockstarre nach den Volksabstimmungen und dem Zeitpunkt sein, zu dem sich jemand traut, die Verfassungsfrage wieder aufzugreifen. Da es sich eher um eine kommunikatives Marketinginstrument handelt, ist die für Kommunikation zuständige Kommissarin Margot Wallström für den Plan D verantwortlich. So hat die Kommission nicht nur die Mitgliedsstaaten aufgefordert, ein Feedback nach Brüssel zu übermitteln, sondern auch 13 spezielle Initiativen vorgeschlagen, um auf europäischer Ebene die Debatte anzustoßen. Im >> Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik aus dem Jahre 2006 äußert die EU erstaunlich selbstkritisch: „Man konzentriert sich weitgehend darauf, den Menschen zu vermitteln, was die EU leistet. Viel weniger beschäftigt man sich damit, den Menschen zuzuhören.“ Ob’s beherzigt wird?

 
Positionspapier/position paper

Wesentlich konkreter als ein >> Grundsatzpapier, beschreibt es eher die „politics“ als die „policies“.

 
Privilegierte Partnerschaft/privileged partnership

Europasprech für benachteiligende Nicht-Mitgliedschaft. Gemeint ist die gewünschte Variante insbesondere konservativer und christlicher PolitikerInnen (sowie einer Mehrzahl von Befragten z.B. in deutschen Umfragen) für den zukünftigen Status der Türkei in der EU. AnhängerInnen der Privilegierten Partnerschaft wollen zwar die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zur Türkei vertiefen, wehren sich aber gegen eine gleichberechtigte Mitgliedschaft. Die Türkei lehnt dieses aus ihrer Sicht vergiftete Angebot deutlich ab und pocht auf ihren bereits 1959 gestellten Antrag auf Mitgliedschaft in der EU. Die Frage, ob die Türkei (geografisch, kulturell, historisch) überhaupt zu Europa gehört, wird in diesem Zusammenhang ebenso heftig diskutiert wie die möglichen Auswirkungen einer Freizügigkeit für ein Land, das im Falle einer Mitgliedschaft das einwohnerstärkste in der EU sein würde. Befürworter eines Beitritts untermauern nicht nur den Rechtsanspruch der Türkei auf einen Beitritt, sobald sie die Bedingungen des >> aquis communautaire und die >> Kopenhagener Kriterien erfüllt, sondern auch auf die Bedeutung der politischen Integration eines islamisch geprägten Staates angesichts des schwieriger werdenden Verhältnisses zu vielen islamisch geprägten Ländern insbesondere in Asien.

 

Public Private Partnership (PPP)/public private partnership (ppp)

Mit PPP soll privates Kapital zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erschlossen werden, wenn die öffentliche Hand gerade mal zu wenig Geld zur Verfügung hat — also eigentlich immer. Allgemeiner beschreibt der Begriff gelegentlich auch die Kooperation zwischen staatlichen oder kommunalen Institutionen und Unternehmen. Hintergrund ist dann der Ansatz, dass beide Seiten jeweils das tun, was sie besser können und so zu einem optimalen Gesamtergebnis beitragen. Diese „Win-Win-Situation“ tritt leider nicht automatisch ein. Auch ist nicht immer die volle demokratische Kontrolle über die Zusammenarbeit gewährleistet. Auch die EU fördert PPPs als neuartige Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und den Unternehmen.

 

Qualifizierte Mehrheit/qualified majority (voting, QMV)

Der Rat der Europäischen Union entscheidet — je nach Beratungsgegenstand — einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit. Zur einfachen Mehrheit genügt es, wenn mehr Mitgliedsstaaten zustimmen als dagegen sind — jeder Mitgliedsstaat hat nur eine Stimme. Zum Erreichen der qualifizierten Mehrheit gilt es, mindestens 255 von 345 Stimmen, d. h. fast drei Viertel der Stimmen auf einen Vorschlag zu vereinen, der dieser Art der Mehrheit bedarf. Der >> Vertrag von Nizza hat dabei die jedem Mitgliedsstaat zugewiesene Stimmenzahl gewichtet, Deutschland und Frankreich haben beispielsweise je 29 Stimmen, Polen 27 Stimmen, die Niederlande 13 Stimmen, Tschechien 12 Stimmen, Dänemark 7 Stimmen und Malta 3 Stimmen. Zusätzlich müssen die zustimmenden Länder mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren, damit die Entscheidung wirksam wird. Hintergrund dieses komplizierten Systems ist der Versuch der EU, das Einstimmigkeitsprinzip in möglichst vielen Bereichen aufzubrechen, um auch bei einer wachsenden Zahl von Mitgliedsstaaten handlungsfähig zu bleiben und nicht vom Veto eines einzigen Mitgliedsstaates abhängig zu werden. Umgekehrt wollten die Mitgliedsstaaten verhindern, dass die EU mit einer Minderheit der repräsentierten Mitgliedsstaaten oder der Bevölkerung für alle verbindliche weitreichende Beschlüsse fällen kann. Die qualifizierte Mehrheit gilt z.B. für Handelsabkommen über Dienstleistungen oder geistiges Eigentum, die >> Kohäsionspolitik, die Industriepolitik, Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit der BürgerInnen sowie für die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern. Im Bereich der Sozialpolitik und des Steuerwesens gilt jedoch weiterhin das Prinzip der >> Einstimmigkeit. Ein „Mehrheitsrechner“ für EU-Ratsentscheidungen findet sich auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums www.bmwi.de. Hier kann man alle Konstellationen durchprobieren, bis die Mehrheit stimmt.

Der >> Vertrag von Lissabon sieht die Ausweitung der Bereiche vor, in denen mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden soll. In immer mehr Gebieten will man sich nicht mehr darauf verlassen, dass alle 27 Mitgliedsstaaten einen Konsens erzielen und daher zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit übergehen. Dies erfordert dann nach dem Inkrafttreten des neuen Vertrages einen neuen Mehrheitsrechner: Eine Entscheidung wird dann mit qualifizierter Mehrheit angenommen worden sein, wenn sie von 55 % der Staaten der EU unterstützt wird und diese mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Hier haben sich also die großen Staaten etwas mehr Mitspracherecht gesichert, dafür aber im Gegenzug auf eine permanente Repräsentanz in der EU-Kommission verzichtet — eines der typischen Tauschgeschäfte in der EU.

 

Rat der Europäischen Union/Council of the European Union

Der Rat der Europäischen Union wird häufig auch als Rat oder Ministerrat bezeichnet und setzt sich aus MinisterInnen der Mitgliedsstaaten zusammen. Er hat seinen Sitz im Consilium (lateinisch für Rat), dem klobigen und abweisend wirkenden Justus-Lipsius-Gebäude im Brüsseler Europaviertel (quasi die architektonische Realisierung der >> Festung Europa). Der Rat beschließt über Rechtsakte der EU und nimmt damit gemeinsam mit dem Europaparlament gesetzgeberische Aufgaben wahr. Das entspricht nicht ganz der üblichen Gewaltenteilung, da es sich ja um Mitglieder der Exekutive, nämlich der nationalen Regierungen handelt (vgl. >> Demokratiedefizit der EU). Der Rat heißt zwar immer Rat, tritt aber in unterschiedlichen „Formationen“ zusammen, nämlich als Allgemeiner Rat (der Außenminister), als Ecofin-Rat (Wirtschaft und Finanzen), als Rat der Innen- und Justizminister, als Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, als Rat für Wettbewerbsfähigkeit, als Umweltministerrat, als Rat für Bildung, Jugend und Kultur, als Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie oder als Rat für Landwirtschaft und Fischerei. Die jeweiligen Ratssitzungen beschäftigen sich nicht nur mit ihrem Fachgebiet, sondern können in einem allgemeinen Teil auch Beschlüsse über alle anderen Fachgebiete fassen, damit nicht immer die nächsten Sitzung der zuständigen Formation abgewartet werden muss und bereits zwischen den Mitgliedsstaaten ausgehandelte Kompromisse relativ zeitnah beschlossen werden können.

Vorbereitet werden die Ratssitzungen (und häufig auch die Kompromisse) durch den >> Ausschuss der Ständigen Vertreter. Die 2.500 Mitarbeiter des Rates unterstehen dem Generalsekretär Javier Solana (vgl. >> Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik).

Der Rat tagt nicht öffentlich. Das erleichtert zwar die Kompromissfindung, dient aber nicht gerade der Transparenz. Mit Inkrafttreten des >> Vertrags von Lissabon soll es einen auf zweieinhalb Jahre bestimmten >> EU-Ratspräsidenten geben.

 

Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Council of European Municipalities and Regions (CEMR)

Während der RGRE ein beratendes Gremium der EU ist, ist der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) als beratendes Organ des Europarates tätig. Der RGRE existiert seit 1951, sitzt in Paris und repräsentiert etwa 100.000 Gemeinden, Städte und Kreise aus 35 Ländern, obwohl die EU ja nur 27 Mitgliedsstaaten hat. Auch acht weitere europäische Staaten von der Schweiz bis Albanien sind hier dabei. Auf der Website www.rgre.de findet sich u.a. eine Datenbank der Städtepartnerschaften in Europa.

 
Rechtsakte/legal acts

Die wesentlichen Rechtsakte der EU sind Verordnungen, die wie ein Gesetz allgemein gelten und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten verbindlich sind. Richtlinien sind an die Mitgliedsstaaten gerichtet und verpflichten diese zur Umsetzung in einem vorgegebenen Zeitrahmen (der dann gerne überdehnt wird). Entscheidungen richten sich — vergleichbar dem deutschen Verwaltungsakt — an Einzelpersonen oder konkrete Zielgruppen und sind unmittelbar verbindlich. Empfehlungen und Stellungnahmen sind formalisierte, aber unverbindliche Rechtsakte.

 
Rechtsgrundlage/legal basis

Ohne eine solche darf die EU in einem Themenfeld gar nicht zuständig werden oder genauer: keine Rechtsakte erlassen. Zur Umgehung dieser unschönen Beschneidung hat sie u.a. die >> Offene Methode der Koordinierung erfunden und behilft sich ansonsten mit Leitlinien, Empfehlungen und sonstigen rechtlich unverbindlichen Papieren, die dennoch zum Politikmachen dienen.

 
Rechtsstatus/legal status

Der Rechtsstatus kann entscheidend für die Antragsberechtigung in EU-Programmen sein und ist bei der Antragstellung jeweils nachzuweisen. Die meisten Jugendverbände sind beispielsweise als eingetragener Verein (e.V.) organisiert.

 
Regierungskonferenz/Intergovernmental Conference

Eine Regierungskonferenz ist nicht etwa eines der regelmäßigen Treffen der Regierungschefs und Staats-
oberhäupter der Europäischen Union (>> Europäischer Rat), sondern eine i.A. mehrmonatige Prozedur, um z.B. neue Aufgabenbereiche der EU zu definieren, die Institutionen und ihre Verfahren zu verändern oder die Erweiterung um neue Mitgliedsstaaten zu gestalten. Eine Regierungskonferenz wird von der jeweiligen RatspräsidentIn einberufen. Sie beginnt normalerweise mit einer Vielzahl von kontroversen Treffen der nationalen Verhandlungsführer, auf denen die Tagungen des Rates der Europäischen Union vorbereitet werden, die den Fortgang der Beratungen diskutieren. Den Abschluss einer Regierungskonferenz bildet erst eine Sitzung des Europäischen Rates, also der Staats- und Regierungschefs. Hier werden dann die endgültigen Beschlüsse gefasst und ggf. in einem eigenen Vertrag (vgl. >> Amsterdamer oder >> Maastrichter oder >> Vertrag von Nizza) festgehalten. Auch der Entwurf für eine >> Europäische Verfassung durchlief diese Prozedur, wobei hier der >> Europäische Rat zusätzlich durch den >> Europäischen Konvent beraten wurde. Bei wichtigen Verträgen ist eine Ratifizierung in jedem Mitgliedsstaat notwendig und dort dafür ggf. eine Volksabstimmung erforderlich.

 
Richtlinie/directive

Eine Richtlinie der EU ist für alle Mitgliedsstaaten verbindlich, die Form der Umsetzung bleibt jedoch dem Mitgliedsstaat selbst überlassen. In Deutschland müssen die Richtlinien für Politikbereiche, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, von diesen umgesetzt werden, weswegen nun auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über ein Seilbahngesetz verfügen. Oft lassen sich die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung unbequemer Richtlinien viel zu viel Zeit und müssen dann mit Strafzahlungen oder einer Verurteilung durch den à Europäischen Gerichtshof rechnen.

 
Römische Verträge/Treaty of Rome

Die Römischen Verträge stammen aus den allerersten Stunden der Vorläufer der Europäischen Union. Sie wurden im März 1957 in Rom von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet und traten am 01.01.1958 in Kraft. Wichtigster Vertrag ist der EWG-Vertrag (heute EG-Vertrag), der die zentralen Ziele der europäischen Einigung enthält. Die Präambel zielt auf den engeren Zusammenschluss der europäischen Völker, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in allen Ländern, die Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen und die Wahrung von Frieden und Freiheit. Außerdem wurde der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) geschlossen.

 

 

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